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Bundesfreiwilligendienstgesetz BFDG: Einleitung, Gesetzestext mit Begründung, Praxishinweise, Mustervertrag mit Anmerkungen
Seit dem 01.07.2011 soll das BFDG so weit wie möglich den Zivildienst ersetzen mit einem erweiterten Teilnehmerkreis und veränderten Bestimmungen, die in Zusammenarbeit von Bund und Verbänden erarbeitet wurden. Es entstand eine zusätzliche Dienstform neben den Jugendfreiwilligendiensten (FSJ und FÖJ). Jetzt sind auch ältere Personen einbezogen (etwa Rentner, Arbeitslose und Teilzeitarbeitnehmer). Dieser Überblick zeichnet sich durch Erklärungen zum gesamten Gesetzestext und den davon tangierten Arbeits- und Sozialgesetzen aus, durch ein Glossar zu einzelnen Begriffen, durch je ein erläutertes Vertragsmuster für Träger und künftige BFD-ler sowie eine Gegenüberstellung der Freiwilligendienste. Die viel ausführlichere Darstellung von Michael Tiedemann (Luchterhand; in dieser Nr.) richtet sich mehr an Trägerorganisationen. Preisgünstige Ratgeber stehen noch aus. Als Erstinformation wichtig. (2 A) (Elke Günther)
Barmherzigkeit braucht Qualität: Möglichkeiten und Grenzen der humanitären Hilfe
In: caritas international - brennpunkte
Zeit für ein Leitbild
In: Zeitschrift für Caritasarbeit und Caritaswissenschaft - Caritas